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Berufsgehalt

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Mindestlohn im Minijob: Brutto und Netto verstehen

Ein Minijob auf Mindestlohn-Basis bringt brutto rund 556 Euro monatlich (Stand 2025); netto bleibt fast der gesamte Betrag, da nur eine optionale Rentenversicherung abgezogen wird.

Brutto und Netto beim Mindestlohn im Minijob

Was ist der Mindestlohn und wie wirkt er sich auf Minijobs aus?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt er 12,82 Euro pro Stunde (laut BMAS). Für die Jahre 2026 und 2027 sind weitere Erhöhungen auf 13,90 Euro bzw. 14,60 Euro beschlossen. Diese Anpassungen haben direkte Auswirkungen auf Minijobs, denn die Verdienstgrenze für einen Minijob ist an den Mindestlohn gekoppelt. Ein Minijob darf maximal 10 Stunden pro Woche umfassen, sodass sich bei 12,82 Euro Stundenlohn ein monatlicher Bruttoverdienst von rund 556 Euro ergibt (10 Stunden × 4,33 Wochen × 12,82 €).

Bruttoverdienst im Minijob

Wer einen Minijob auf Mindestlohn-Basis ausübt, verdient brutto etwa 6.672 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Ein Vollzeitbeschäftigter mit Mindestlohn (40 Stunden pro Woche) kommt auf rund 26.666 Euro brutto jährlich. Der durchschnittliche Vollzeit-Bruttoverdienst in Deutschland liegt laut Destatis bei etwa 45.000 Euro pro Jahr. Die Spanne ist also groß – und das Netto unterscheidet sich ebenfalls deutlich.

Netto: Was bleibt übrig?

Der große Vorteil eines Minijobs ist die vereinfachte Besteuerung. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 Prozent, der Arbeitnehmer selbst ist von der Lohnsteuer befreit. Auch die Sozialversicherungsbeiträge entfallen – mit einer Ausnahme: Der Minijobber kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent des Bruttos. Wer darauf verzichtet, erhält das Brutto nahezu vollständig als Netto ausgezahlt. Entscheidet man sich für die Rentenversicherung, bleiben netto etwa 536 Euro übrig.

Im Gegensatz dazu unterliegen reguläre Arbeitsverhältnisse der Lohnsteuer und vollen Sozialabgaben. Ein Vollzeitbeschäftigter mit 3.750 Euro Bruttogehalt (Median) behält netto je nach Steuerklasse zwischen 2.200 und 2.500 Euro. Die Abzüge betragen also 30 bis 40 Prozent. Beim Minijob sind es maximal 3,6 Prozent – ein gewaltiger Unterschied.

Vergleich mit anderen Berufen

Um die Dimensionen besser einordnen zu können, hier einige Brutto-Orientierungen aus unserem Berufsspiegel:

  • Softwareentwickler/in: ca. 62.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 3.200–3.600 €/Monat (Steuerklasse I)
  • Projektmanager/in: ca. 58.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 3.000–3.400 €/Monat
  • Ingenieur/in: ca. 56.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 2.900–3.300 €/Monat
  • Lehrer/in: ca. 52.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 2.700–3.100 €/Monat
  • Krankenpfleger/in: ca. 42.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 2.300–2.600 €/Monat
  • Pflegekraft: ca. 38.000 €/Jahr brutto → Netto etwa 2.100–2.400 €/Monat

Ein Minijob mit Mindestlohn liegt mit rund 6.672 € brutto im Jahr weit unter diesen Werten. Das Netto ist zwar prozentual höher, aber absolut gesehen gering. Wer auf den Minijob als Haupterwerb angewiesen ist, wird kaum über die Runden kommen.

Steuerklasse und Abzüge verstehen

Bei regulären Gehältern hängt das Netto stark von der Steuerklasse ab. Steuerklasse I (ledig) hat die höchsten Abzüge, Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) die niedrigsten. Hinzu kommen Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und der Wohnort (Sozialversicherungssätze variieren leicht). Beim Minijob spielen diese Faktoren keine Rolle, da die Pauschalversteuerung greift. Das macht den Minijob so einfach und planbar.

Fazit

Der Mindestlohn im Minijob sorgt für einen klaren, aber niedrigen Bruttoverdienst. Netto bleibt fast alles, weil die Abgaben minimal sind. Wer mehr verdienen möchte, sollte entweder die Stunden erhöhen (dann wird es ein Midijob mit gleitender Abgabe) oder in einen regulären Beruf wechseln. Weitere Informationen zu Gehältern und Abzügen finden Sie in unserem Ratgeber und auf der Seite Gehaltsdaten.

Denken Sie daran: Die genannten Zahlen sind Orientierungen. Ihre individuelle Lohnabrechnung ist verbindlich. Bei Fragen zum Minijob hilft die Minijob-Zentrale oder ein Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2025 und wie wirkt er sich auf Minijobs aus?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Für Minijobs bedeutet das: Bei maximal 10 Arbeitsstunden pro Woche ergibt sich ein monatlicher Bruttoverdienst von rund 556 Euro. Die Minijob-Grenze wird automatisch mit dem Mindestlohn angehoben.

Was bleibt netto vom Mindestlohn im Minijob?

Minijobs werden pauschal besteuert, daher fallen für den Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an – außer der optionalen Rentenversicherung. Wer darauf verzichtet, erhält das Brutto fast vollständig als Netto. Entscheidet man sich für die Rentenversicherung, werden 3,6 Prozent des Bruttos abgezogen, sodass netto etwa 536 Euro übrig bleiben.

Kann ich mit einem Minijob auf Mindestlohn-Basis über die Runden kommen?

Ein Minijob mit Mindestlohn bringt brutto rund 556 Euro im Monat. Das reicht in der Regel nicht als alleiniges Einkommen zum Leben. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland liegen deutlich höher. Ein Minijob eignet sich eher als Zuverdienst oder für Schüler, Studenten oder Rentner.