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Mindestlohn bei Minijob: Was Sie 2025 und 2026 netto erwarten können
Bei einem Minijob mit Mindestlohn (12,82 €/h in 2025) liegt das Brutto-Monatsgehalt bei maximal 538 €; netto bleibt es wegen Pauschalversteuerung fast vollständig erhalten.
Mindestlohn bei Minijob: Was Sie 2025 und 2026 netto erwartet
Der Minijob ist eine beliebte Beschäftigungsform für Studierende, Rentner oder als Nebenverdienst. Doch wie wirkt sich der gesetzliche Mindestlohn auf einen Minijob aus? Und was bleibt am Ende netto auf dem Konto? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die aktuellen und kommenden Regelungen.
Grundlagen: Minijob und Mindestlohn
Ein Minijob (auch 538-Euro-Job genannt) ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Arbeitsentgelt eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. 2025 liegt diese Grenze bei 538 Euro brutto. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (ca. 30 %), der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei – mit Ausnahme der Rentenversicherung, der man freiwillig beitreten kann.
Der gesetzliche Mindestlohn bei Minijob ist derselbe wie für alle anderen Beschäftigungsverhältnisse. Er wird von der Mindestlohnkommission festgelegt und regelmäßig angehoben. Aktuelle Werte (laut BMAS):
- 2025: 12,82 € pro Stunde
- 2026: 13,90 € pro Stunde
- 2027: 14,60 € pro Stunde
Das bedeutet: Wer im Minijob zum Mindestlohn arbeitet, darf nur so viele Stunden arbeiten, dass das Monatsgehalt die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet. Bei 12,82 €/h sind das maximal rund 42 Stunden im Monat (538 ÷ 12,82 ≈ 42). Ab 2026 sinkt die mögliche Stundenzahl auf etwa 38,7 Stunden, weil der Stundenlohn steigt, die Grenze aber zunächst gleich bleibt.
Brutto vs. Netto beim Minijob
Anders als bei einem regulären Job wird der Minijob pauschal besteuert. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 2 % ab, der Arbeitnehmer muss keine Lohnsteuer oder Solidaritätszuschlag zahlen. Auch die Sozialversicherungsbeiträge entfallen für den Arbeitnehmer – außer dem Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 %, den Sie aber abwählen können.
Beispielrechnung 2025:
- Bruttolohn: 538 € (42 Stunden zu 12,82 €)
- Pauschalsteuer (vom Arbeitgeber getragen, nicht vom Arbeitnehmer)
- Optionaler Rentenbeitrag: 3,6 % von 538 € = 19,37 €
- Nettoauszahlung: 538 € – 19,37 € = 518,63 € (bei Opt-in) oder 538 € (bei Opt-out)
Im Vergleich zu einem Vollzeitjob mit Mindestlohn (ca. 2.222 € brutto/Monat bei 40h-Woche) bleibt beim Minijob netto ein deutlich höherer Anteil übrig, weil keine Sozialabgaben anfallen. Allerdings ist der absolute Betrag natürlich geringer.
Einordnung in den Gehaltsvergleich
Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst in Vollzeit liegt in Deutschland bei rund 45.000 € pro Jahr (Destatis). Das entspricht etwa 3.750 € brutto monatlich. Ein Minijob mit Mindestlohn bringt dagegen maximal 538 € brutto. Das ist weniger als ein Viertel des Medians.
Typische Berufe aus dem Berufsspiegel zeigen, wie weit die Spannen auseinanderliegen:
- Pflegekraft: ~38.000 €/Jahr brutto (≈ 3.167 €/Monat)
- Krankenpfleger/in: ~42.000 €/Jahr (≈ 3.500 €/Monat)
- Lehrer/in: ~52.000 €/Jahr (≈ 4.333 €/Monat)
- Softwareentwickler/in: ~62.000 €/Jahr (≈ 5.167 €/Monat)
Ein Minijob ist also keine Alternative zur Vollzeitarbeit, sondern eine flexible Ergänzung. Wer mehr als 538 € im Monat verdienen möchte, muss entweder die Stundenzahl erhöhen (dann wird der Job sozialversicherungspflichtig) oder einen besser bezahlten Job suchen.
Steuerklasse, Region und Tarif – was beeinflusst das Netto?
Beim Minijob spielen Steuerklasse und Kirchensteuer keine Rolle, da pauschal versteuert wird. Anders sieht es aus, wenn Sie einen Hauptjob haben: Der Minijob wird dann nicht mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, sondern bleibt pauschal. Das ist ein Vorteil.
Region und Tarifbindung sind für Minijobber ebenfalls weniger relevant, da der Mindestlohn die Untergrenze vorgibt. In tarifgebundenen Branchen kann der Stundenlohn aber höher sein – dann steigt auch das Brutto bei gleicher Stundenzahl. Achten Sie auf Ihren Arbeitsvertrag und ggf. geltende Tarifverträge.
Ausblick: Was ändert sich 2026?
Ab 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich ebenfalls angehoben (Orientierung am Durchschnittsverdienst). Sollte die Grenze auf beispielsweise 556 € steigen, könnten Sie bei 13,90 €/h etwa 40 Stunden arbeiten. Bleibt die Grenze bei 538 €, wären es nur noch 38,7 Stunden. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Minijob-Zentrale oder auf Berufsgehalt über die aktuellen Werte.
Fazit
Der Mindestlohn bei Minijob sorgt dafür, dass auch geringfügig Beschäftigte einen fairen Stundenlohn erhalten. Netto bleibt fast der gesamte Bruttobetrag, da Steuern und Sozialabgaben pauschal vom Arbeitgeber getragen werden. Planen Sie Ihre Stunden so, dass Sie die 538-Euro-Grenze nicht überschreiten – sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig. Für eine individuelle Berechnung nutzen Sie unseren Ratgeber mit Netto-Rechner.
Häufige Fragen (FAQs)
Die drei häufigsten Fragen zum Thema haben wir oben im FAQ-Bereich beantwortet. Bei weiteren Unsicherheiten hilft die Minijob-Zentrale oder ein Steuerberater weiter.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn bei Minijob 2025?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Da die Minijob-Grenze bei 538 Euro monatlich liegt, können Sie maximal etwa 42 Stunden im Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben.
Was bleibt netto vom Mindestlohn bei Minijob?
Bei einem Minijob wird der Lohn pauschal mit 2 % versteuert. Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel keine Sozialabgaben, außer optional den Rentenversicherungsbeitrag (3,6 %). Netto erhalten Sie also fast den vollen Bruttobetrag – bei 538 Euro brutto etwa 518 bis 538 Euro netto.
Kann ich mit Minijob über dem Mindestlohn verdienen?
Ja, der Arbeitgeber kann auch einen höheren Stundenlohn zahlen. Solange das monatliche Bruttoentgelt die 538-Euro-Grenze nicht überschreitet, bleibt es ein Minijob. Der Mindestlohn ist die untere Grenze – nach oben sind Sie flexibel.
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