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Mindestlohn 2026 und Minijob: Brutto, Netto und was Sie verdienen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einem Minijob mit 538 Euro Monatsgrenze ergibt sich ein maximales Brutto von etwa 538 Euro, netto nahezu unverändert durch Pauschalversteuerung.
Mindestlohn 2026 und Minijob: Was Sie über Brutto und Netto wissen sollten
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das betrifft nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie wirkt sich diese Erhöhung auf mein Einkommen aus? Und was bleibt netto übrig? In diesem Artikel erklären wir die Zusammenhänge zwischen mindestlohn 2026 minijob, Brutto und Netto und geben eine Einordnung für verschiedene Berufsgruppen.
Brutto vs. Netto: Grundlagen verstehen
Brutto ist das Gehalt vor Abzügen, Netto das, was auf Ihrem Konto landet. Die Differenz entsteht durch Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Wie viel netto bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Familienstand, der Anzahl der Kinder und Ihrem Wohnort ab. Auch Tarifverträge und regionale Unterschiede verschieben die Spanne.
Für Minijobber gelten Sonderregeln: Hier werden pauschale Abgaben vom Arbeitgeber getragen, sodass der Arbeitnehmer in der Regel das volle Brutto ausgezahlt bekommt. Das macht den Minijob besonders attraktiv für Nebenverdienste oder geringfügige Beschäftigungen.
Mindestlohn 2026: Die konkreten Zahlen
Laut BMAS beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein monatliches Brutto von rund 2.403 Euro (Jahresbrutto ca. 28.832 Euro).
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 538 Euro monatlich. Für 2026 wird eine Anpassung erwartet, die offizielle Bekanntgabe erfolgt voraussichtlich im Herbst 2025. Solange gilt die bisherige Grenze. Das bedeutet: Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf maximal 538 / 13,90 = 38,7 Stunden pro Monat arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Steigt die Grenze, erhöht sich auch die mögliche Stundenzahl.
Netto-Einordnung: Was bleibt vom Mindestlohn?
Vollzeit: Bei Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, bleiben von 2.403 Euro brutto etwa 1.600–1.700 Euro netto übrig (je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag). Mit Steuerklasse III (verheiratet, Partner ohne Einkommen) kann der Nettobetrag auf rund 1.900 Euro steigen.
Minijob: Da der Arbeitgeber pauschale Abgaben von rund 30 % zahlt (Rente, Krankenversicherung, Umlagen), wird das Brutto nahezu vollständig ausgezahlt. Bei 538 Euro brutto erhalten Sie also etwa 535–538 Euro netto. Einzige Ausnahme: Wenn Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, zahlen Sie keine eigenen Beiträge – dann bleibt sogar der volle Betrag.
Vergleich mit anderen Berufen
Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst in Deutschland liegt bei rund 45.000 Euro pro Jahr (ca. 3.750 Euro/Monat). Ein Softwareentwickler verdient im Schnitt 62.000 Euro, eine Pflegekraft etwa 38.000 Euro. Der Mindestlohn 2026 liegt mit 28.832 Euro deutlich unter dem Median, aber über dem Niveau vieler Helferberufe. Für Minijobber ist der Mindestlohn besonders relevant, da er die Obergrenze der möglichen Arbeitsstunden definiert.
Weitere Informationen zu Gehältern finden Sie in unserem Berufsgehalt und im Ratgeber.
Regionale und tarifliche Unterschiede
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bundesweit. Viele Branchen haben jedoch höhere Tariflöhne. So liegt der Tariflohn in der Metall- und Elektroindustrie oft bei über 20 Euro pro Stunde. Auch regionale Unterschiede sind groß: In Ostdeutschland sind die Gehälter im Schnitt niedriger als im Westen. Der Mindestlohn 2026 setzt eine Untergrenze, die in vielen Regionen bereits überschritten wird.
Fazit
Der mindestlohn 2026 minijob bringt für geringfügig Beschäftigte eine moderate Erhöhung des Stundenlohns. Netto profitieren Minijobber fast vollständig, da sie keine eigenen Abgaben zahlen. Vollzeitbeschäftigte zum Mindestlohn müssen dagegen mit etwa 30–35 % Abzügen rechnen. Wer mehr verdienen möchte, sollte einen tarifgebundenen Beruf oder eine Weiterbildung anstreben. Die Gehaltsspannen in unserem Berufsspiegel geben einen Überblick.
Denken Sie daran: Ihre individuelle Netto-Auszahlung hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherung ab. Eine genaue Berechnung erhalten Sie mit einem Brutto-Netto-Rechner oder Ihrer Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsbrutto von rund 2.403 Euro und einem Jahresbrutto von etwa 28.832 Euro. Die Anhebung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS bestätigt.
Was ändert sich für Minijobber durch den Mindestlohn 2026?
Minijobber profitieren von der Erhöhung, da sie bei gleicher Stundenzahl mehr verdienen. Allerdings ist die Minijob-Grenze (2025: 538 Euro/Monat) unabhängig vom Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, können Minijobber weniger Stunden arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben. Für 2026 wird eine Anpassung der Grenze erwartet, die den Effekt abmildern soll.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn im Minijob?
Im Minijob zahlen Arbeitnehmer keine Steuern und keine eigenen Sozialabgaben. Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben von rund 30 % ab. Daher wird das Brutto nahezu vollständig als Netto ausgezahlt. Bei 538 Euro Brutto bleiben also etwa 535–538 Euro netto übrig. Geringe Abweichungen sind durch die pauschale Rentenversicherung möglich.
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