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Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze: Gehaltsvergleich und Netto-Einordnung

Bei Vollzeit (40 Stunden/Woche) liegt das Bruttojahresgehalt ab 1. Januar 2026 bei etwa 28.832 €, netto variiert je nach Steuerklasse, Region und Tarif.

Mindestlohn 2026 und Minijob-Grenze: Was Sie verdienen können

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat direkte Auswirkungen auf die Minijob-Grenze und auf die Gehaltserwartungen von Arbeitnehmern in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich Brutto- und Nettogehälter zusammensetzen, welche Berufe über dem Mindestlohn liegen und worauf Sie bei Stellenangeboten achten sollten.

Brutto-Jahresgehalt bei Mindestlohn 2026

Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich aus 13,90 €/Std. ein Brutto-Monatsgehalt von etwa 2.402,67 € (13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen). Hochgerechnet auf das Jahr sind das rund 28.832 € brutto. Zum Vergleich: Der Median aller Vollzeit-Bruttogehälter in Deutschland liegt bei etwa 45.000 € pro Jahr (Quelle: Destatis). Der Mindestlohn 2026 liegt also rund 36 % unter dem Durchschnittsverdienst.

Minijob-Grenze 2026: Was ändert sich?

Die Minijob-Grenze beträgt aktuell 538 € monatlich (Stand 2025). Sie ist nicht automatisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Auch wenn der Stundenlohn auf 13,90 € steigt, bleibt die Verdienstgrenze zunächst bei 538 € – es sei denn, der Gesetzgeber passt sie an. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass der Stundenlohn mindestens dem Mindestlohn entspricht. Bei 13,90 € dürfen Minijobber maximal 38,7 Stunden pro Monat arbeiten (538 € ÷ 13,90 €), um die Grenze nicht zu überschreiten. Das ist weniger als die bisher erlaubten rund 43 Stunden bei 12,82 €/Std. (2025).

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer einen Minijob sucht, sollte auf den Stundenlohn achten – nicht nur auf das Monatsgehalt. Ein Angebot mit 13,90 €/Std. und 40 Stunden/Monat ist fair, aber die Minijob-Grenze begrenzt die Gesamtstundenzahl. Mehr dazu im Ratgeber zu Minijobs und Verdienstgrenzen.

Netto-Einordnung: Was bleibt vom Brutto?

Das Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge und Kirchensteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • Region (West/Ost) und ggf. Tarifbindung

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.402 € (Mindestlohn, Vollzeit) können Sie in Steuerklasse I mit etwa 1.650–1.750 € netto rechnen. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner mit geringerem Einkommen) sind es rund 1.800–1.900 €. Diese Werte sind grobe Schätzungen – Ihre tatsächliche Abrechnung kann abweichen. Nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Berufsvergleich: Wer verdient wie viel?

Die folgende Übersicht zeigt typische Brutto-Jahresgehälter aus unserer Berufsspiegel-Datenbank (Orientierungswerte, Stand 2025/2026):

  • Softwareentwickler/in: ca. 62.000 €
  • Projektmanager/in: ca. 58.000 €
  • Ingenieur/in: ca. 56.000 €
  • Lehrer/in: ca. 52.000 €
  • Krankenpfleger/in: ca. 42.000 €
  • Pflegekraft: ca. 38.000 €
  • Mindestlohn (Vollzeit): ca. 28.800 €

Deutlich wird: Der Mindestlohn liegt unter den meisten qualifizierten Berufen. Dennoch gibt es Branchen, in denen der Mindestlohn die Untergrenze bildet – etwa in der Gastronomie, Reinigung oder Landwirtschaft. Dort können Tarifverträge oder Zuschläge (z. B. Nachtarbeit) das Gehalt erhöhen.

Tipps zum Gehaltsvergleich

Wenn Sie ein Stellenangebot prüfen, vergleichen Sie immer Monatsgehalt, Jahresgehalt und Stundenlohn. Ein hohes Monatsgehalt bei 50 Stunden/Woche kann weniger wert sein als ein niedrigeres bei 35 Stunden. Achten Sie auch auf:

  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni)
  • Tarifbindung (oft höhere Gehälter und mehr Urlaub)
  • Region (München, Stuttgart, Frankfurt zahlen meist mehr als ländliche Gebiete)

Weitere Details finden Sie in unseren Gehaltsdaten und auf Berufsgehalt.

Fazit

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 €/Std. ab 2026 bringt mehr Geld für Geringverdiener, aber die Minijob-Grenze bleibt vorerst bei 538 €. Wer Vollzeit arbeitet, erhält brutto rund 28.800 € im Jahr – netto je nach Steuerklasse etwa 1.650 bis 1.900 € monatlich. Im Vergleich zu vielen Berufen ist das ein Einstiegsniveau. Nutzen Sie unsere Tools und Vergleiche, um Ihr Gehalt realistisch einzuschätzen und bei Verhandlungen gut vorbereitet zu sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 bei einem Mindestlohn von 13,90 €?

Die offizielle Minijob-Grenze liegt derzeit bei 538 € monatlich (2025). Eine automatische Erhöhung mit dem Mindestlohn 2026 ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings wird politisch über eine Anpassung diskutiert. Solange keine neue Grenze verkündet wird, bleibt 538 € bestehen. Der Stundenlohn muss jedoch mindestens 13,90 € betragen, sodass die maximalen Arbeitsstunden im Minijob sinken würden (538 € ÷ 13,90 € ≈ 38,7 Stunden/Monat).

Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 übrig?

Das Nettogehalt hängt von Ihrer Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.402 € (40h-Woche) können Sie in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) mit rund 1.650–1.750 € netto rechnen. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner geringer verdienend) sind es etwa 1.800–1.900 €. Diese Werte sind grobe Schätzungen – nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner für Ihre persönliche Situation.

Wie unterscheidet sich das Gehalt bei Mindestlohn von typischen Berufsgehältern?

Der Mindestlohn 2026 (13,90 €/Std.) liegt deutlich unter dem deutschen Median-Brutto von etwa 45.000 €/Jahr. Während eine Pflegekraft im Schnitt 38.000 € brutto/Jahr verdient, liegt der Mindestlohn bei rund 28.800 €. In technischen Berufen wie Softwareentwicklung (ca. 62.000 €) oder Ingenieurwesen (ca. 56.000 €) sind die Abstände noch größer. Der Mindestlohn sichert das Existenzminimum, aber viele Berufe bieten durch Tarifverträge oder Qualifikationen deutlich höhere Gehälter.

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