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Mindestlohn im Ferienjob: Was Schüler und Studenten 2025 verdienen

Für Ferienjobs gilt ab 2025 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde brutto – bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 26.666 Euro Jahresbrutto; das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Mindestlohn im Ferienjob: Was Sie 2025 verdienen können

Ferienjobs sind für viele Schüler und Studenten die erste Gelegenheit, eigenes Geld zu verdienen. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Abgaben tatsächlich vom Stundenlohn übrig? Und gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für kurze Aushilfen? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen, zeigt Brutto- und Netto-Spannen und hilft Ihnen, Angebote richtig zu vergleichen.

Gesetzlicher Mindestlohn 2025: Die Basis für Ferienjobs

Seit 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Zum 1. Januar 2025 wurde er auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben (Quelle: BMAS). Für die Folgejahre sind weitere Erhöhungen beschlossen: 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Dieser Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren – also auch für Ferienjobs. Ausnahmen bestehen für Jugendliche unter 18, Auszubildende und bestimmte Praktika.

Wer einen Ferienjob annimmt, sollte daher darauf achten, dass der vereinbarte Stundenlohn nicht unter dieser Grenze liegt. Viele Arbeitgeber zahlen inzwischen mehr, vor allem in Branchen mit Tarifbindung. Ein Blick in den Berufsspiegel zeigt, dass etwa Hilfskräfte in der Gastronomie oder im Einzelhandel oft über dem Mindestlohn liegen.

Brutto vs. Netto: Was bleibt vom Mindestlohn im Ferienjob?

Der Bruttolohn ist die vereinbarte Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Bei einem Ferienjob mit 12,82 Euro pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Monatsbrutto von rund 2.222 Euro (12,82 € × 173,33 Stunden). Das Jahresbrutto läge bei etwa 26.666 Euro – das ist deutlich unter dem deutschen Median-Brutto von rund 45.000 Euro (Destatis).

Vom Brutto gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Die Höhe hängt von Ihrer Steuerklasse (I bis VI), Ihrem Wohnort (Kirchensteuerpflicht), Ihrem Familienstand und der Art der Beschäftigung ab. Bei einem kurzfristigen Ferienjob (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge – dann wird nur Lohnsteuer fällig. Bei einem Minijob (bis 520 Euro monatlich) zahlen Arbeitgeber pauschal 15 % Abgaben, der Arbeitnehmer ist steuerfrei, sofern er keine andere Hauptbeschäftigung hat.

Ein Rechenbeispiel: Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, 2.222 Euro brutto und voller Sozialversicherung bleiben netto etwa 1.500 Euro. Bei einem Minijob mit 520 Euro brutto bleiben rund 442 Euro netto. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir einen Brutto-Netto-Rechner.

Ferienjob-Angebote vergleichen: Monatsgehalt, Jahresgehalt und Stundenlohn

Wenn Sie mehrere Ferienjob-Angebote vergleichen, achten Sie nicht nur auf den Stundenlohn, sondern auch auf die vereinbarte Arbeitszeit und die Dauer. Ein höherer Stundenlohn bei weniger Stunden kann unterm Strich weniger ergeben als ein niedrigerer Lohn bei voller Auslastung. Rechnen Sie immer das voraussichtliche Monats- oder Jahresbrutto aus. Auch die Frage, ob Sozialabgaben anfallen (kurzfristige Beschäftigung vs. Minijob vs. reguläres Arbeitsverhältnis), beeinflusst das Netto.

Ein Beispiel: Job A bietet 13,00 €/Std. bei 20 Std./Woche für 4 Wochen = 1.040 € brutto. Job B bietet 12,82 €/Std. bei 30 Std./Woche für 4 Wochen = 1.538 € brutto. Trotz niedrigerem Stundenlohn ist Job B finanziell attraktiver. Vergleichen Sie also immer das Gesamtpaket.

Mindestlohn und Ferienjob: Typische Berufe und Gehälter im Vergleich

Zum Einordnen: Der gesetzliche Mindestlohn liegt mit 12,82 €/Std. (ca. 26.666 €/Jahr bei Vollzeit) deutlich unter den Durchschnittsgehältern vieler Berufe. Laut unserem Berufsgehalt-Portal verdienen z. B. Krankenpfleger/innen im Median rund 42.000 €/Jahr, Projektmanager/innen etwa 58.000 €/Jahr und Softwareentwickler/innen rund 62.000 €/Jahr. Ferienjobs sind meist einfache Tätigkeiten ohne spezielle Qualifikation – daher ist der Mindestlohn hier die relevante Untergrenze.

Dennoch gibt es Unterschiede: In tarifgebundenen Betrieben (z. B. in der Metall- oder Chemieindustrie) können auch Aushilfen über dem Mindestlohn verdienen. Im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft wird dagegen oft nur der Mindestlohn gezahlt. Wer einen Ferienjob sucht, sollte daher auch die Branche und die Region berücksichtigen – in Süddeutschland und in Ballungszentren sind die Löhne tendenziell höher.

Tipps für die Steuererklärung beim Ferienjob

Viele Schüler und Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) liegt. Bei einem Ferienjob mit mehreren Monaten oder höherem Stundenlohn kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen, um gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Auch Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten) können geltend gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber.

Fazit: Mindestlohn im Ferienjob – fair vergleichen und netto im Blick behalten

Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde (2025) ist die absolute Untergrenze für Ferienjobs von volljährigen Arbeitnehmern. Wer Angebote vergleicht, sollte nicht nur auf den Stundenlohn schauen, sondern auch auf die Arbeitszeit, die Dauer und die Art der Beschäftigung (kurzfristig, Minijob, regulär). Das Nettoeinkommen variiert je nach Steuerklasse und Sozialabgaben – eine grobe Einordnung hilft, realistische Erwartungen zu haben. Nutzen Sie die Gelegenheit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und gleichzeitig Ihr Budget aufzubessern. Achten Sie aber stets darauf, dass Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn einhält – das ist Ihr gesetzliches Recht.

Häufige Fragen

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Ferienjobs?

Ja, der gesetzliche Mindstlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, auch für Ferienjobs. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 sowie für bestimmte Praktika und Ausbildungsverhältnisse. Bei kurzfristigen Ferienjobs (maximal 3 Monate oder 70 Tage) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge, der Mindestlohn muss aber trotzdem gezahlt werden.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2025 für Ferienjobs?

Ab 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde brutto. Für 2026 ist eine Erhöhung auf 13,90 Euro und für 2027 auf 14,60 Euro beschlossen. Bei einem Ferienjob mit 20 Stunden pro Woche über vier Wochen ergibt das brutto rund 1.025,60 Euro.

Was bleibt netto vom Mindestlohn bei einem Ferienjob?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherung ab. Beispiel: Bei Steuerklasse I, 2.222 Euro brutto (40 Std./Woche) bleiben etwa 1.500 Euro netto. Bei einem Minijob (520 Euro) werden pauschal 15 % abgezogen, sodass rund 442 Euro netto übrig bleiben. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner.

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