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Berufsgehalt

mindestlohn brutto 2026

Mindestlohn brutto 2026: Was bleibt netto übrig?

Der gesetzliche Mindestlohn brutto 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche rund 28.832 Euro im Jahr entspricht – je nach Steuerklasse und Abzügen bleiben netto etwa 1.800 bis 2.100 Euro monatlich.

Mindestlohn brutto 2026: Was Sie über die neue Lohnuntergrenze wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein Anstieg um 1,08 Euro gegenüber dem bisherigen Satz von 12,82 Euro (2025). Für viele Beschäftigte bedeutet das eine spürbare Gehaltserhöhung – doch wie viel bleibt nach Steuern und Abzügen tatsächlich übrig? In diesem Artikel erklären wir die Brutto-Spanne, die Netto-Einordnung und die wichtigsten Einflussfaktoren.

Brutto-Jahresgehalt auf Mindestlohnbasis

Wer Vollzeit arbeitet – also 40 Stunden pro Woche – erzielt mit dem Mindestlohn brutto 2026 ein Jahresbrutto von rund 28.832 Euro. Das entspricht einem Monatsbrutto von etwa 2.403 Euro. Zum Vergleich: Der Median-Bruttoverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt laut Destatis bei rund 45.000 Euro pro Jahr. Der Mindestlohn bleibt also deutlich unter dem Durchschnitt, aber er sichert ein existenzsicherndes Einkommen.

Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig von Branche oder Region. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose in der ersten Beschäftigungsphase oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Netto-Einordnung: Was bleibt vom Brutto?

Die Frage „Was bleibt netto?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Abzüge hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Kinderfreibeträge
  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)

Ein Beispiel für eine ledige Person ohne Kinder in Steuerklasse I (gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer):

  • Bruttogehalt monatlich: 2.403 €
  • Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherung): ca. 550–600 €
  • Netto: etwa 1.800–1.850 €

Ein Beispiel für eine verheiratete Person mit zwei Kindern in Steuerklasse III:

  • Bruttogehalt monatlich: 2.403 €
  • Abzüge: ca. 200–300 € (durch Kinderfreibeträge und günstigere Steuerklasse)
  • Netto: etwa 2.100–2.200 €

Die Spanne zeigt: Der Nettoverdienst kann je nach persönlicher Situation um mehrere Hundert Euro variieren. Wer seine individuelle Netto-Höhe berechnen möchte, kann einen Brutto-Netto-Rechner nutzen – oder sich an die Gehaltsdaten auf unserer Seite orientieren.

Vergleich mit anderen Berufen

Der Mindestlohn liegt deutlich unter den typischen Gehältern vieler Berufe. Unser Berufsspiegel zeigt folgende Brutto-Jahresgehälter (Vollzeit, Median):

  • Softwareentwickler/in: ~62.000 €
  • Projektmanager/in: ~58.000 €
  • Ingenieur/in: ~56.000 €
  • Lehrer/in: ~52.000 €
  • Krankenpfleger/in: ~42.000 €
  • Pflegekraft: ~38.000 €

Selbst in Pflegeberufen liegt das Gehalt meist über dem Mindestlohn – allerdings nicht immer. In einigen Branchen (z. B. Gastgewerbe, Landwirtschaft, Reinigung) ist der Mindestlohn oft die tatsächliche Vergütung. Dort bringt die Erhöhung auf 13,90 € eine echte Entlastung.

Steuerklasse und Abzüge verständlich erklärt

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie hängt vom Familienstand ab:

  • Steuerklasse I: ledig, geschieden, verwitwet ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: verheiratet, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (oder der andere in Klasse V)
  • Steuerklasse IV: verheiratet, beide etwa gleich verdienend
  • Steuerklasse V: verheiratet, der geringerverdienende Partner (wenn der andere in III ist)
  • Steuerklasse VI: für Zweit- oder Nebenjobs

Je höher die Steuerklasse (I ist niedrig, III ist günstig), desto weniger Lohnsteuer wird abgezogen. Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, die prozentual vom Brutto berechnet werden (ca. 20–21 % insgesamt, Arbeitnehmeranteil). Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer (je nach Bundesland).

Ein Tipp: Wer eine Gehaltserhöhung oder einen Jobwechsel plant, sollte immer auch die Netto-Auswirkungen prüfen. Ein höheres Brutto bedeutet nicht automatisch viel mehr Netto, wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht oder die Sozialversicherungsbeiträge steigen.

Ausblick: Mindestlohn 2027 und darüber hinaus

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 30.368 € (40 Std./Woche). Die regelmäßigen Anpassungen sollen sicherstellen, dass der Mindestlohn mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält.

Fazit

Der Mindestlohn brutto 2026 von 13,90 € pro Stunde bringt vielen Beschäftigten mehr Geld – netto bleiben je nach Steuerklasse zwischen 1.800 und 2.200 € monatlich übrig. Wer mehr verdienen möchte, sollte sich über tarifliche Zuschläge oder einen Berufswechsel informieren. Auf Berufsgehalt finden Sie detaillierte Gehaltsdaten zu Hunderten von Berufen – mit Brutto-Spannen und Netto-Einordnung.

Denken Sie daran: Die genauen Abzüge hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Steuerberater beraten oder nutzen Sie einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Jahresbrutto von rund 28.832 Euro (12 × 2.402,67 €).

Was bleibt vom Mindestlohn 2026 netto übrig?

Das Netto hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Beispiel: In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) bleiben von etwa 2.403 € brutto monatlich rund 1.800–1.900 € netto. In Steuerklasse III (verheiratet, 2 Kinder) können es bis zu 2.200 € netto sein.

Steigt der Mindestlohn auch 2027 weiter?

Ja, laut BMAS ist für den 1. Januar 2027 eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde vorgesehen. Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 30.368 € (40 Std./Woche).