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Berufsgehalt

13.90 brutto in netto

13,90 Euro brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?

Bei 13,90 Euro Stundenlohn (40-Stunden-Woche) liegt das Bruttojahresgehalt bei rund 28.832 Euro. Netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 1.600 bis 1.800 Euro monatlich.

13,90 Euro brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für viele Beschäftigte, insbesondere in Branchen mit niedrigen Löhnen, ist diese Anpassung eine wichtige Verbesserung. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Portemonnaie? Wie viel bleibt von 13,90 Euro brutto netto übrig? Und wie ordnet sich dieser Betrag im Vergleich zu Durchschnittsgehältern und Karrierestufen ein? Dieser Artikel gibt Ihnen eine klare Orientierung.

Brutto vs. Netto: Die Abzüge verstehen

Brutto ist der Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Netto ist das, was tatsächlich auf Ihrem Konto landet. Die Differenz setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, Höhe des Einkommens, Kinderfreibeträgen)
  • Solidaritätszuschlag (entfällt bei niedrigen Einkommen meist)
  • Kirchensteuer (falls Mitglied)
  • Krankenversicherung (ca. 7,3 % + Zusatzbeitrag, Arbeitnehmeranteil)
  • Pflegeversicherung (ca. 1,7 %, bei Kinderlosen 2,0 %)
  • Rentenversicherung (9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %)

Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.403 Euro (28.832 Euro jährlich). Nach Abzügen bleiben – je nach Steuerklasse – etwa 1.600 bis 1.800 Euro netto übrig. Beispiel: In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, ohne Kirchensteuer) sind es rund 1.650 Euro netto. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) etwa 1.750 Euro. Diese Werte sind Richtwerte; Ihre tatsächliche Nettoauszahlung kann abweichen.

Der Mindestlohn 2026 im Vergleich

Der gesetzliche Mindestlohn liegt mit 13,90 Euro brutto pro Stunde deutlich unter dem Durchschnittsverdienst in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitbeschäftigte im April 2025 4.851 Euro – das ist mehr als das Doppelte des Mindestlohn-Niveaus. Auch der Median (der Wert, der die Gehälter in zwei Hälften teilt) liegt bei rund 45.000 Euro brutto jährlich (On-Site-Referenz).

Besonders niedrige Durchschnittsverdienste finden sich im Gastgewerbe (18,77 Euro/Std.), in der Landwirtschaft (17,80 Euro/Std.) und bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (22,70 Euro/Std.). Hier profitieren viele Beschäftigte von der Mindestlohnerhöhung. In Branchen wie Information und Kommunikation (36,11 Euro/Std.) oder Finanzdienstleistungen (37,44 Euro/Std.) sind die Gehälter dagegen deutlich höher.

Karrierestufen: Vom Einstieg bis zur Senior-Position

Die Frage „13,90 brutto in netto“ ist vor allem für Berufseinsteiger und Geringverdiener relevant. Der Mindestlohn stellt die absolute Untergrenze dar. Mit zunehmender Berufserfahrung und Qualifikation steigen die Gehälter meist deutlich. Hier eine Einordnung nach Karrierestufen:

  • Einstieg / Minijob / Helfertätigkeiten: Viele ungelernte Kräfte oder Teilzeitbeschäftigte starten nahe am Mindestlohn. Netto bleiben dann etwa 1.600 bis 1.800 Euro bei Vollzeit. Wer in einer Branche mit Tarifbindung arbeitet, erhält oft mehr.
  • Berufserfahrung (2–5 Jahre): Nach einigen Jahren steigt das Gehalt häufig auf 30.000 bis 40.000 Euro brutto jährlich. Das entspricht etwa 2.500 bis 3.300 Euro brutto monatlich. Netto sind das rund 1.800 bis 2.200 Euro.
  • Senior-Positionen / Spezialisten: Mit 5+ Jahren Erfahrung und Verantwortung sind Gehälter von 50.000 bis 70.000 Euro brutto üblich. Beispiele aus der On-Site-Referenz: Softwareentwickler (~62.000 Euro), Projektmanager (~58.000 Euro), Ingenieure (~56.000 Euro). Netto liegen diese bei etwa 2.800 bis 3.500 Euro monatlich (Steuerklasse I).

Der Mindestlohn ist also vor allem für die untere Einkommensgruppe relevant. Wer in einem Beruf mit Tarifvertrag oder in einer gefragten Branche arbeitet, hat meist schnell bessere Perspektiven. Weitere Informationen zu Gehältern in verschiedenen Berufen finden Sie in unserem Berufsspiegel und auf der Seite Gehaltsdaten.

Fazit

Die Umrechnung von 13,90 Euro brutto in netto hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Im Durchschnitt können Sie bei Vollzeit mit etwa 1.650 bis 1.750 Euro netto rechnen. Der Mindestlohn 2026 ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Lebensunterhalts, liegt aber deutlich unter dem Durchschnittsgehalt in Deutschland. Wer langfristig mehr verdienen möchte, sollte in Weiterbildung und Berufserfahrung investieren. Vergleichen Sie Ihr Gehalt mit anderen Berufen in unserem Ratgeber und nutzen Sie die Berufsgehalt-Übersicht für eine realistische Einschätzung.

Häufige Fragen

Was bleibt von 13,90 Euro brutto netto übrig?

Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.403 Euro. Netto bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung je nach Steuerklasse und persönlichen Faktoren rund 1.600 bis 1.800 Euro. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) sind es etwa 1.650 Euro, in Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) etwa 1.750 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Dies wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom BMAS umgesetzt. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.

Welche Berufe liegen über dem Mindestlohn?

Die meisten qualifizierten Berufe liegen deutlich über dem Mindestlohn. Laut Destatis beträgt der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitkräfte rund 4.851 Euro. Beispiele aus der On-Site-Referenz: Softwareentwickler verdienen etwa 62.000 Euro jährlich, Projektmanager 58.000 Euro, Ingenieure 56.000 Euro, Lehrer 52.000 Euro, Krankenpfleger 42.000 Euro. Nur im Gastgewerbe (18,77 Euro/Std.) und in der Landwirtschaft (17,80 Euro/Std.) liegen die Durchschnittsverdienste nahe am Mindestlohn.