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Geringfügige Beschäftigung Lohn: Was Sie über den Mindestlohn und die Verdienstgrenzen wissen müssen

Bei geringfügiger Beschäftigung liegt der Lohn meist auf Mindestlohnniveau. 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, ab 2026 steigt er auf 13,90 Euro. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst geringfügig Beschäftigter lag laut Destatis im April 2025 bei 14,81 Euro.

Geringfügige Beschäftigung Lohn: Aktuelle Zahlen und Fakten

Die geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich Minijob, ist eine beliebte Beschäftigungsform für Nebenverdienste oder als Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der Lohn bei geringfügiger Beschäftigung unterliegt dem gesetzlichen Mindestlohn, der regelmäßig angehoben wird. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ein Jahr später auf 14,60 Euro (laut BMAS).

Wie hoch ist der durchschnittliche Lohn bei Minijobs?

Laut der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom April 2025 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst geringfügig Beschäftigter bei 14,81 Euro. Dieser Wert liegt über dem Mindestlohn, aber deutlich unter dem Durchschnitt aller Beschäftigten (26,76 Euro). Die Mindestlohnkommission berichtet, dass im April 2024 rund 2,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse im Mindestlohnbereich (12,41 Euro oder darunter) lagen – davon waren mehr als 62 Prozent geringfügig Beschäftigte. Das zeigt: Viele Minijobber arbeiten genau zum Mindestlohn oder knapp darüber.

Brutto vs. Netto bei geringfügiger Beschäftigung

Ein großer Vorteil des Minijobs ist die geringe Abgabenlast. Arbeitgeber zahlen pauschal Steuern und Sozialabgaben (rund 30 %), der Arbeitnehmer selbst ist von der Lohnsteuer befreit. Allerdings fällt ein reduzierter Rentenversicherungsbeitrag von etwa 3,6 % an (Stand 2025). Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, kann den vollen Bruttolohn netto erhalten. Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 538 Euro (Minijob-Grenze 2025) bleiben nach Abzug des Rentenbeitrags rund 518 Euro netto übrig. Die genauen Abzüge hängen von Ihrer Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen ab – lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber zum Thema Steuern bei Minijobs.

Regionale Unterschiede und Branchen

Der Lohn bei geringfügiger Beschäftigung variiert stark nach Region und Branche. Destatis weist für April 2025 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst in den alten Bundesländern von 27,33 Euro aus, in den neuen Ländern von 23,09 Euro – allerdings für alle Beschäftigungsverhältnisse. Bei Minijobs sind die Unterschiede geringer, aber vorhanden: In Ostdeutschland verdienen Minijobber im Schnitt 14,43 Euro pro Stunde, im Westen 14,84 Euro. Besonders niedrige Stundenlöhne finden sich im Gastgewerbe und im Einzelhandel, während in der Zeitarbeit oder bei befristeten Jobs etwas höhere Sätze gezahlt werden.

Was bedeutet der Mindestlohn für die Minijob-Grenze?

Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2025 bei 538 Euro. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht das etwa 42 Arbeitsstunden pro Monat (rund 10,5 Stunden pro Woche). Mit der Anhebung auf 13,90 Euro im Jahr 2026 wird die Grenze voraussichtlich auf etwa 556 Euro steigen – die genaue Anpassung steht noch aus. Wer mehr verdient, rutscht in die Gleitzone (Midijob) und zahlt reguläre Sozialabgaben. Weitere Details zu den Verdienstgrenzen finden Sie in unserem Berufsspiegel.

Steuerklasse und persönliche Abzüge

Auch wenn Minijobber keine Lohnsteuer zahlen, kann die Steuerklasse bei einem Hauptjob Einfluss haben. Wer einen Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausübt, sollte die Lohnsteuerklasse des Hauptjobs beachten – sie bestimmt die Abzüge dort. Zudem können Kirchensteuer und Kinderfreibeträge die Nettoauszahlung beeinflussen. Eine individuelle Berechnung ist daher empfehlenswert.

Fazit: Geringfügige Beschäftigung Lohn – was Sie wissen sollten

Der Lohn bei geringfügiger Beschäftigung orientiert sich stark am gesetzlichen Mindestlohn. Die durchschnittlichen Stundenverdienste liegen mit 14,81 Euro etwas höher, bleiben aber deutlich unter dem Niveau von Vollzeitstellen. Dank der Pauschalversteuerung bleibt fast der gesamte Bruttolohn netto übrig – ein klarer Vorteil für Nebenverdiener. Achten Sie auf die monatliche Verdienstgrenze und die regelmäßigen Mindestlohnanpassungen. Für eine persönliche Gehaltsprognose nutzen Sie unsere Gehaltsdaten oder informieren Sie sich über Berufe mit typischen Minijob-Verdiensten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Lohn bei geringfügiger Beschäftigung 2025?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Viele Minijobber verdienen genau diesen Satz oder knapp darüber. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst geringfügig Beschäftigter im April 2025 bei 14,81 Euro.

Was bleibt netto vom Lohn einer geringfügigen Beschäftigung?

Bei einem Minijob sind die Abzüge gering: In der Regel zahlen Sie keine Steuern (pauschal vom Arbeitgeber) und nur einen reduzierten Rentenversicherungsbeitrag (ca. 3,6 %). Der Nettolohn liegt daher nahe am Bruttolohn. Beispiel: Bei 538 Euro brutto bleiben etwa 518 Euro netto übrig. Die genauen Abzüge hängen von Ihrer Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen ab.

Wie unterscheidet sich der Lohn einer geringfügigen Beschäftigung von einer Vollzeitstelle?

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst geringfügig Beschäftigter (14,81 €) liegt deutlich unter dem Durchschnitt aller Vollzeitbeschäftigten (28,08 € laut Destatis). Minijobber arbeiten oft in Branchen mit niedrigeren Löhnen (Gastgewerbe, Einzelhandel) und haben seltener Tarifbindung. Zudem entfallen Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld häufig.

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